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SOFORTANFRAGE
Shop für virtuelle Büros

der Meet & Connect GmbH Dortmund – vormals TOP Tagung & Business Center GmbH
(im Folgenden Meet & Connect genannt) für die Anmietung von Büroeinheiten, Meeting und Veranstaltungsräumen sowie für Geschäftsadressen (virtuelle Offices)

Die Meet & Connect erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibungen, die den AGB bei Einbeziehung in den Vertrag beigefügt sind.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Büroräumen in Dortmund sowie für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art in Dortmund sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch Meet & Connect.

1.1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten weiterhin für Verträge über die Nutzung der Büros und Flächen als Geschäfts- und Domiziladressen (virtuelle Offices).

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen, die Nutzung der überlassenen Büroräume zu anderen als Büroarbeitszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Büro- und Veranstaltungsräumen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Meet & Connect und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Geschäftsbedingungen eines Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Meet & Connect zustande. Meet & Connect steht es frei, die Anmietung von Büro- und/oder Veranstaltungsräumen sowie Geschäfts- und Domiziladressen schriftlich zu bestätigen.

2.2 Soweit ein Dritter für den Kunden eine Anmietung vornimmt, haftet dieser Meet & Connect gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern Meet & Connect eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, Meet & Connect unaufgefordert spätestens bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der gemieteten Räumlichkeiten geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Meet & Connect in der Öffentlichkeit zu gefährden.

2.4 Alle Ansprüche gegen Meet & Connect verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Meet & Connect beruhen.

3. Leistungen

3.1. Geschäfts- und Domiziladressen

Mit der Beauftragung des Geschäftsadressen und Domizilservice erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (auf Briefbögen, Internet-Seiten etc.) die von der Meet & Connect zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis, die Adresse bei allen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung, Handelsregister-eintragungen von Personen- und Kapitalgesellschaften) als Geschäftsanschrift anzugeben. Der Kunde hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der von der Meet & Connect zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen Aktivitäten bzw. eventuell angestrebter Handelsregister-eintragungen oder sonstiger Genehmigungen erfüllt sind. Die Meet & Connect übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die Unternehmen des Kunden kann auf Wunsch und auf Kosten des Kunden angezeigt werden, so dass jederzeit das Auffinden der Geschäftsadresse für Dritte ermöglicht wird.

3.2. Postservice

Nimmt die Meet & Connect Postsendungen des Kunden entgegen, so leitet sie diese an eine von ihm zu benennende Adresse weiter. Sie sorgt durch die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen sowie die Unterrichtung der entsprechenden Dienstleister dafür, dass sämtliche Sendungen, die an die unter der Adresse der Meet & Connect gerichtet sind, sie zuverlässig erreichen. Für eventuelle Fehlleistungen Dritter wie z. B. der Deutschen Post AG kann sie keine Haftung übernehmen.

Die Weiterleitung an den Kunden erfolgt je nach vereinbartem Tarif. Wird die Post hierbei durch Personal der Meet & Connect geöffnet, so gewährleistet diese größtmögliche Diskretion und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Alle Mitarbeiter der Meet & Connect sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

3.2. Telefonservice

Verpflichtet sich die Meet & Connect, dem Auftraggeber eine oder mehrere Rufnummern zur Verfügung zu stellen, besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die Meet & Connect bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den Zielrufnummern; der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Meet & Connect.

Gehört zum Leistungsumfang des gewählten Tarifs die Anrufbeantwortung mit einem Standard-Meldetext, kann dieser Text vom Kunden jederzeit geändert werden. Er kann auch einfache geschäftliche Vorgänge (Bestell- oder Auftragsannahmen, Erteilung einfacher Informationen) beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und für die Meet & Connect einfach standardisierbaren Schema folgen. Die Meet & Connect behält sich insoweit vor, Art und Umfang des Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Kunden durch Mitarbeiter der Meet & Connect sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Meet & Connect verarbeitet – sofern durch den Kunden getrennt zu den Leistungen gebucht- die Anrufe nach Absprache mit dem Kunden. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt die Meet & Connect ihre Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht.

Die Meet & Connect sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Sie sorgt unter anderem durch Schulungen der Mitarbeiter und sonstige Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Kunden unabdingbar. Die afp24 kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter – beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes – an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.

3.3. Meeting, Konferenz und Veranstaltungsräume

Die Meet & Connect stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe der Verfügbarkeit und auf Grund gesonderter Absprache Konferenzräume/Meeting/ Veranstaltungsräume an ihren Standorten während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Größe und Ausstattung richten sich nach dem jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Stehen zu einem gewünschten Zeitraum keine Räume zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Bereitstellung. Der Kunde hat jedoch Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung zu Alternativterminen. Hat die Meet & Connect dem Kunden bereits eine Buchung bestätigt, so ist sie berechtigt, ihm statt dieses Raumes einen gleichwertigen oder höherwertigen Raum zuzuweisen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Räume pünktlich zum Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit zu verlassen. Überschreitungen der Nutzungszeit sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Meet & Connect und in diesem Fall gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts zulässig.

3.4. Büroräume 

3.4.1 Einzel /Teambüros

Die dem Mieter überlassenen Einzel-, Teambüros unterliegen den Reinigungs- und Pflegediensten, Instandhaltung der Meet & Connect im vertraglichen Rahmen. Mitarbeiter von Meet & Connect und gesondert beauftragte Personen sind auch in Abwesenheit des Mieters berechtigt, die Räume ohne vorherige Abstimmung zu betreten.

3.4.2 Komplettbüros

Das Komplettbüro ist stets in Verbindung mit umfangreichen Dienstleistungen der Meet & Connect zu nutzen, hierzu zählen die Möblierung, Telekommunikationsdienstleistungen, Netzwerkdienste, technische Unterstützung, Helpdesk, Hausmeisterdienste u.w.. Eine Aufspaltung der Leistung ist nicht möglich.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Verantwortung


Der Kunde sichert zu, die vorstehenden Dienstleistungen für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende geschäftliche Aktivitäten seien der Meet & Connect zuzurechnen oder gingen von dieser aus.

4.2. Organisation

Der Kunde verpflichtet sich, die Meet & Connect unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn
a) sich die von ihm angegebene zustellfähige Postanschrift ändert oder
b) er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als eine Woche telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen.
Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen und technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Postanschrift, Postfach, Mobiltelefon, Faxgerät etc.) erreichbar und empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die zur Verfügung gestellten Telefonnummern korrekt geschaltet sind.

Kommt der Kunde seiner Verpflichtungen aus Absatz 1 nicht nach, so wird die Meet & Connect von den Verpflichtungen frei, ohne ihren Gegenleistungsanspruch zu verlieren.

Zudem ist die Meet & Connect berechtigt, die für den Kunden bestimmte Post oder Unterlagen nach Ablauf einer Lagerfrist von sechs Monaten nach dem ersten fehlgeschlagenen Zustellversuch auf dessen Kosten durch ein qualifiziertes Dokumententsorgungsunternehmen vernichten zu lassen.

5. Leistungsentgelt

Das Leistungsentgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen. Es gilt das Leistungs- und Preisverzeichnis der Meet & Connect. Das Leistungsentgelt versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden MwSt., unabhängig ob der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Büro-/Veranstaltungsräume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen der Dienstleistungen der Geschäfts- u. Domiziladressen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise von Meet & Connect zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen Dritter und Auslagen an Dritte. Ein dem Kunden aufgrund einer Werbemaßnahme oder einer Mitgliedschaft zugesagter Discount findet bei der Preisvereinbarung Berücksichtigung.

Liegt zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Meet & Connect allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann Meet & Connect den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens aber um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze für die Anhebung um weitere 10%. Preisänderungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Preise können von Meet & Connect ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der angemieteten Büro-u./o. Veranstaltungsräume, der Mietdauer, Personenanzahl oder der vorgesehenen weiteren Leistungen und Lieferungen wünscht und Meet & Connect dem zustimmt.

6. Abrechnung, Einzug, Sicherung

Meet & Connect ist berechtigt, Rechnungen gegenüber Kunden zu erstellen. Diese Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Kunden mit Mitgliedschaften sowie bei Kunden ohne Mitgliedschaftsvertrag, die keine Überweisungen vornehmen möchten, kann der wird der vereinbarte Mietpreis nach dem Nutzungsende mittels Kreditkarte oder EC-Karte abgerechnet werden.

Langfristige Büromieten werden via Dauerauftrag seitens des Kunden an das im Mietvertrag ausgewiesene Konto überwiesen.

Bei Kunden mit monatlich wiederkehrenden Abrechnungen erfolgt der Einzug des Nutzungsentgeltes via SEPA-Lastschrift, welches der Kunde mit der Vertragsunterzeichnung und vor Bezug der Räume korrekt ausgefüllt an die Meet & Connect übergeben muss und diese autorisiert die Beträge einziehen zu können. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber die Beträge lt. Rechnungsbeleg fristgerecht zu bezahlen oder eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 25,00 € fällig. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

Für jede erforderliche Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von – gem. gültiger Preisliste – fällig.

7. Rücktritt, Stornierungsbedingungen, Nichtinanspruchnahme der Leistungen

Meet & Connect räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht ein, das ihn bei einer Buchung aller Räume bis 5 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten lässt, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von Meet & Connect auszulösen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Im Falle eines Rücktritts des Kunden nach den vorgenannten Zeitpunkten, hat der Kunde folgende zeitabhängige Stornogebühren zu zahlen:

- bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin 30%,
- bis 1 Woche vor dem gebuchten Termin 60% und danach 100% des vereinbarten Preises.

Kunden, die im Besitz eines Meet & Connect Basis-Mitgliedschaftsvertrages sind, zahlen jeweils 15%, Kunden geringere Stornogebühren. In diesen pauschalierten Schadensersatzanspruch sind die hinzugebuchten Serviceleistungen nicht eingeschlossen. Bezüglich der hinzugebuchten Serviceleistungen gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dieser pauschalierte Schadenersatzanspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Meet & Connect geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Meet & Connect. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von Meet & Connect zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Büro- und Veranstaltungsräumen hat Meet & Connect die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeiten sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

8. Rücktrittsrecht von Meet & Connect

Im Hinblick auf das kostenfreie Rücktrittsrecht des Kunden ist Meet & Connect in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gemieteten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Meet & Connect auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Meet & Connect nicht zur festen Buchung bereit ist. Meet & Connect ist in diesen Fällen berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Raum zur Verfügung zu stellen.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit (Kaution) auch nach Verstreichen einer von Meet & Connect gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Meet & Connect ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist Meet & Connect berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

– höhere Gewalt oder andere von Meet & Connect nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

– Meet & Connect begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Meet & Connect in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- beziehungsweise Organisationsbereich von Meet & Connect zuzurechnen ist; 

Nicht genehmigte Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Meet & Connect unterbinden beziehungsweise abbrechen.

Bei berechtigtem Rücktritt von Meet & Connect oder bei Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

9. Bereitstellung der Büro- und Veranstaltungsräume, Übergabe, Rauchverbot

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Büro- und Veranstaltungsräume.

Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab 15 Minuten vor der vereinbarten Nutzungszeit mit der vereinbarten Ausstattung zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, die betreffenden Räumlichkeiten vorausbezahlt oder im Falle einer vereinbarten ganztägigen Nutzung eine Verspätung durch den Kunden avisiert wurde, hat Meet & Connect das Recht, die gebuchten Räumlichkeiten eine Stunde nach Beginn der gebuchten Zeitanderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Meet & Connect herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. Meet & Connect ist in diesen Fällen berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Raum zur Verfügung zu stellen.

Innerhalb der gemieteten Büro- und Veranstaltungsräume einschließlich der Lounge ist das Rauchen nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Geschäftspartner oder Gäste auf dieses Rauchverbot hinzuweisen.

Bei Anmietung von Büro- und Veranstaltungsräumen für einen Zeitraum ab einer Woche wird dem Kunden von Meet & Connect jeweils ein Schlüssel für die gebuchten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

10. Rückgabe der Büro- und Veranstaltungsräume

Zum vereinbarten Nutzungsende sind die gemieteten Büro- und Veranstaltungsräume spätestens 15 Minuten nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit geräumt wieder zur Verfügung zu stellen. Eine Anschlussvermietung an den Kunden ist nur möglich, wenn der Raum nicht anderweitig vermietet wurde.

Bei verspäteter Räumung der Büro- und Veranstaltungsräume kann Meet & Connect für deren vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Mietpreis für die überschrittene Zeit in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht der Nachweis frei, dass Meet & Connect kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche im Einzelfall behält sich Meet & Connect vor.

Gibt der Kunde bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit einen erhaltenen Schlüssel nicht zurück oder meldet er den Schlüsselverlust, ist Meet & Connect berechtigt, den Schließzylinder der betreffenden Türen austauschen zu lassen und die Kosten hierfür dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Meet & Connect die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Büro- oder Veranstaltungsraum, kann Meet & Connect für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Sonstige zurückgebliebene bzw. vergessene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Meet & Connect bewahrt die Gegenstände drei Monate auf, danach werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben, sofern ein erkennbarer Wert besteht.

11. Haftung von Meet & Connect

Meet & Connect haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Meet & Connect die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Meet & Connect beruhen sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Meet & Connect beruhen.

Einer Pflichtverletzung von Meet & Connect steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle von Schäden im Zusammenhang mit hinzugebuchten externen Dienstleistungen haftet Meet & Connect nicht für Pflichtverletzungen dieser.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Meet & Connect auftreten, wird Meet & Connect bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Meet & Connect rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Mitgeführte Ausstellungs- und Präsentationsgegenstände, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den gemieteten Büro- und Veranstaltungsräumen. Meet & Connect übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Ein Verwahrungsvertrag für eingebrachte Gegenstände bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Meet & Connect übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

12. Haftung des Kunden für Schäden

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.

Meet & Connect kann bei größeren Veranstaltungen vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

13. Bonitätsauskünfte

Der Kunde willigt ein, dass die Meet & Connect bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG oder vergleichbaren Auskunfteien Auskünfte über ihn – und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter – einholt. Fallen auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragte Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassene Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungs-Maßnahmen) Daten an, darf sie diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten.

Die Meet & Connect teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, ob und an welche der oben genannten Organisationen sie Auskünfte übermittelt hat, und wie deren Anschriften lauten. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch unmittelbar gegen die genannten Organisationen zu, welche Daten dort über ihn gespeichert sind.

14. Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Büro- und Veranstaltungsräumen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dortmund

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Dortmund. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.