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Wie funktioniert die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, auch Gewerbeertragsteuer genannt, ist eine wichtige Einnahmequelle für deutsche Gemeinden, indem sie den Gewinn von Betrieben besteuern. Alle Gewerbebetriebe in Deutschland müssen diese Steuer entrichten, wobei Personengesellschaften einen Freibetrag genießen. Ein charakteristisches Merkmal dieser Steuer ist das Fehlen eines einheitlichen Steuersatzes. Stattdessen bestimmen die Gemeinden durch den Hebesatz die Höhe ihrer Einnahmen und die Belastung der Unternehmen.

Definition der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, gemäß § 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), erlaubt es den Gemeinden, eine Gewerbeertragsteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Sie betrifft jeden stehenden Gewerbebetrieb im Inland (§ 2 Abs. 1 GewStG). Diese ertragsabhängige Steuer wird von den Betrieben an die Gemeinde abgeführt und zählt zu den Realsteuern, ähnlich der Grundsteuer, und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.

Bedeutung des Hebesatzes

Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein wichtiger Faktor, der den Steuermessbetrag erhöht. Jede Gemeinde legt diesen Hebesatz individuell fest, was zu regionalen Unterschieden führt. Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 Prozent, eine Obergrenze gibt es nicht. Meist liegt der Hebesatz zwischen 200 und 450 Prozent, in Ausnahmefällen kann er bis zu 900 Prozent betragen.

Der Hebesatz beeinflusst die Attraktivität einer Gemeinde für Unternehmen. Höhere Hebesätze bedeuten eine höhere steuerliche Belastung, was zu einem Wettbewerb zwischen den Gemeinden führen kann. Gemeinden mit höheren Hebesätzen bieten oft eine bessere Infrastruktur, finanziert durch diese Einnahmen. Unternehmen können ihren Firmensitz verlegen, um von niedrigeren Hebesätzen zu profitieren.

Steuersatz

Die Steuermesszahl für die Gewerbeertragsteuer beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Diese wird auf den Gewerbeertrag des Betriebs angewendet, um den Steuermessbetrag zu berechnen. Der Hebesatz wird dann auf den Steuermessbetrag angewendet, um die steuerliche Belastung zu ermitteln. Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest, und die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an, der in der jährlichen Haushaltssitzung festgelegt wird.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbeertragsteuer?

Das GewStG sieht für die Gewerbeertragsteuer für Personengesellschaften und Vereine Freibeträge vor. Bei der Berechnung des Gewerbeertrags ist dieser Freibetrag abzuziehen, erst danach erfolgt die Anwendung der Steuermesszahl. Mit dem Freibetrag verringern die Betriebe also den Anteil ihres Ertrags, den die Gemeinden tatsächlich besteuern. Das bedeutet auch, dass kleine Personengesellschaften, deren Gewinn aus Gewerbebetrieb den Freibetrag nicht überschreitet, keine Gewerbeertragsteuer zahlen müssen.

Für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Für Vereine liegt der Freibetrag bei 5.000 Euro. Für Kapitalgesellschaften ist hingegen kein Freibetrag vorgesehen. Weiterhin sind Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbeertragsteuer befreit.

Die Gewerbeertragsteuer ist nur von den Gewerbetreibenden, nicht aber von Freiberuflern zu zahlen. Bei Freiberuflern findet keine Einstufung für eine gewerbliche Tätigkeit statt, daher ist die Gewerbeertragsteuer nicht anzuwenden. Unternehmen erhalten jedoch die Möglichkeit, die Gewerbeertragsteuer von ihrer Einkommensteuerschuld abzuziehen. Dadurch soll es sich erreichen lassen, dass die Gewerbetreibenden gegenüber den Freiberuflern nicht schlechter gestellt sind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt die Ermäßigung maximal bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

Das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht, wie die Berücksichtigung der Gewerbeertragsteuer bei der Einkommensteuer erfolgt:

Nach Anwendung aller Freibeträge und des für die Gemeinde geltenden Hebesatzes muss ein Betrieb eine Gewerbeertragsteuer in Höhe von 3.150 Euro zahlen. Bei einem Hebesatz von 450 Prozent liegt der Gewerbesteuermessbetrag also bei 700 Euro.

700 Euro Gewerbesteuermessbetrag * 4,0 = 2.800 Euro Anrechnung auf die Einkommensteuer3.150 Euro Steuer – 2.800 Euro Anrechnung auf die Einkommensteuer = 350 Euro Belastung per saldo nach Anrechnung

In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass eine Anrechnung nie zu einer Erstattung führen kann. Ein Vorteil ergibt sich für den veranlagten Betrieb nur dann, wenn die Steuerschuld hoch genug ist.

Wann zahlen Gewerbetreibende die Steuern?

Sobald der Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt, muss der Gewerbetreibende die Steuer zahlen. Die Berechnung der Steuer erfolgt zu Beginn des Geschäftsjahres anhand einer Gewinnprognose. Die Berechnung der tatsächlichen Steuerschuld findet erst am Ende des Jahres im Rahmen der verpflichtenden Gewerbesteuererklärung statt.

Gewerbeamt Dortmund

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Olpe 1
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